Teilnahmebedingungen für den „Electronic Producers United – The Contest“ – Wettbewerb
Diese Teilnahmebedingungen gelten für den „Electronic Producers United – The Contest“ – Wettbewerb und betreffen die Nutzung der Website https://spinnup.com/de/electronic-producers-united („Wettbewerbs-Website“).
Die Personenbezeichnungen (z.B. Teilnehmer, Gewinner), welche im vorliegenden Dokument aus rein sprachökonomischen Gründen in maskuliner Form verwendet werden, umfassen Personen jeden Geschlechts (m/w/d).
I. Beteiligte Parteien
1. Veranstalter des Wettbewerbs
Veranstalter des oben benannten Wettbewerbs sind gemeinsam die Universal Music GmbH, Stralauer Allee 1, 10245 Berlin und die Spinnup Services B.V., ‘s-Gravelandseweg 80, 1217EW Hilversum, Niederlande (gemeinsam der „Veranstalter“ bezeichnet). Der Veranstalter betreibt neben der oben benannten Wettbewerbs-Website die eigene Unternehmenswebsite https://www.universal-music.de/ bzw. www.spinnup.com sowie seine offiziellen Social Media Accounts (z.B. auf Facebook, Instagram, Twitter).
2. Teilnehmer
Teilnehmer ist jede natürliche Person, welche die auf der Wettbewerbs-Website beschriebene(n), zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigende Handlung/en ausführt.
II. Teilnahmeberechtigung
1. Zur Teilnahme berechtigt ist jede natürliche Person (im eigenen Namen), welche diese Teilnahmebedingungen akzeptiert und ihren Wohnsitz hat in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
2. Personen unter 18 Jahren bedürfen zur Teilnahme der Zustimmung ihrer erziehungsberechtigten Person/en. Der Veranstalter ist berechtigt, jederzeit den minderjährigen Teilnehmer / Gewinner zum Nachweis der Zustimmung der erziehungsberechtigten Person/en aufzufordern. Sollte dieser Nachweis vom Veranstalter angefordert und nicht innerhalb der benannten Frist vom Teilnehmer / Gewinner erbracht werden, ist der Veranstalter berechtigt, den minderjährigen Teilnehmer / Gewinner von der Teilnahme / dem Gewinnerhalt auszuschließen.
3. Nicht teilnahmeberechtigt sind gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter (sowie deren Angehörige) des Veranstalters, von verbundenen Unternehmen des Veranstalters sowie etwaiger an der Aktion beteiligte Unternehmen.
4. Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an dem oben benannten Wettbewerb auszuschließen, sofern dieser gegen die vorliegenden Teilnahmebedingungen verstößt, insbesondere bei Mehrfachteilnahmen (z.B. unter mehreren Namen, Accounts oder E-Mail-Adressen).
III. Teilnahmestart und -schluss
1. Der oben benannte Wettbewerb startet am 10.07.2020 um 0:00 Uhr deutscher Zeit (MEZ, ggf. mitteleuropäische Sommerzeit je nach Datum). Der Wettbewerb endet am 10.08.2020 um 23:59 Uhr deutscher Zeit (MEZ, ggf. mitteleuropäische Sommerzeit je nach Datum („Teilnahmeschluss“).
2. Bis zum Teilnahmeschluss müssen sämtliche Teilnahmebedingungen erfüllt sein, um an dem Wettbewerb teilzunehmen.
IV. Teilnahmehandlungen (notwendige Handlungen zur Teilnahme am Wettbewerb)
1. Zur Teilnahme an dem oben benannten Wettbewerb muss der Teilnehmer folgende Handlungen vornehmen:
a. Registrierung bei Spinnup (kostenlos). Im Rahmen der Registrierung bei Spinnup muss der Nutzer der Richtlinie zur akzeptablen Nutzung der Spinnup Webseite zustimmen.
b. Upload eines eigenen, noch unveröffentlichten Songs (einer Audio Datei im WAV oder FLAC Format, 16bit (sample size), 44.1 kHz (sample rate), 1411 kbps bei Spinnup. Dem Nutzer können in diesem Zusammenhang Kosten entstehen, wie in den Bedingungen von Spinnup ausgeführt. Eine Bezahlung der Veröffentlichung einer Single (1-2 Tracks) ist jedoch nicht notwendig, solange der Nutzer seine Veröffentlichung mit dem Gutscheincode ClubCulture abschließt. Diese Option bietet ihm die Möglichkeit, 12 Monate lang kostenlos das Angebot von Spinnup zu nutzen. Nach Ablauf dieser 12 Monate wird die standardmäßige jährliche Gebühr von 9,99€ pro Single fällig – Spinnup weist jedoch vorab ausdrücklich per E-Mail über die Fortführung hin. Um die Fortführung der Veröffentlichung nach Ablauf des ersten Jahres zu gewährleisten, müssen schon bei Veröffentlichung des Release Zahlungsdetails angegeben werden – die jährliche Gebühr wird aber erst nach Ablauf des ersten kostenlosen Jahres fällig. Die Veröffentlichung des Releases kann der Nutzer jederzeit und mit wenigen Klicks in seinem Spinnup-Account wieder rückgängig machen, womit auch die jährliche Zahlung automatisch eingestellt wird. Bei Fragen dazu steht jederzeit der Spinnup Support hier zur Verfügung: https://spinnup.zendesk.com/hc/de/requests/new.
c. Nach erfolgreichem Upload des Songs auf der Spinnup Plattform muss der Teilnehmer auf der Startseite seines Spinnup-Accounts auf das Profil von „Electronic Producers Unit – The Contest“ klicken. Auf diesem Profil muss der Teilnehmer seinen Song auswählen und ihn bis zum Teilnahmeschluss an die Jury „pushen“. Erst mit diesem „Push“ seines Songs an „Electronic Producers Unit – The Contest“ nimmt der Teilnehmer am Wettbewerb teil, macht seinen Song der Jury zugänglich und stimmt mit dem Klick des Buttons „Einreichen“ diesen Teilnahmebedingungen zu.
d. Einwilligung:
Mit dem Klick des Buttons „Einreichen“
- stimmt der Teilnehmer zu, dass sein Künstlername und das auf Spinnup hochgeladene Bildmaterial im Rahmen des Wettbewerbs durch den Veranstalter verarbeitet und auf der Wettbewerbs-Webseite oder anderen Webseiten des Veranstalters oder vom Veranstalter betriebenen Social-Media-Kanälen zur Promotion und Kommunikation verwendet wird;
- bestätigt der Teilnehmer, dass er die erforderliche Erlaubnis dazu eingeholt und die entsprechenden Rechte an dem Material besitzt.
2. Die bei dem Wettbewerb vorzunehmende Handlung des Teilnehmers wird außerdem auf der Wettbewerbs-Website genau beschrieben.
3. Des Weiteren muss der Teilnehmer folgende Kontaktdaten zur Teilnahme an dem Wettbewerb angeben: E-Mail-Adresse und Name bei der Registrierung auf Spinnup.
4. Der Teilnehmer hat die Teilnahmehandlungen selbst durch eigenes persönliches Handeln vorzunehmen.
V. Besondere Bedingungen für Spinnup
1. Zur Teilnahme am Wettbewerb muss sich der Teilnehmer bei Spinnup registrieren. Dieser Anbieter formuliert eigene Anforderungen an die Verwendung seines Service in seinen eigenen Nutzungsbedingungen. Außerdem hat dieser Anbieter auch seine eigenen Datenschutzpraktiken. Angaben darüber, welche Daten durch den Anbieter verarbeitet und zu welchen Zwecken genutzt werden, gibt es in der Datenschutzerklärung des Anbieters.
2. Spinnup bietet unterschiedliche Varianten seiner Services an, nämlich kostenlose und kostenpflichtige Abonnements. Zur Teilnahme am Wettbewerb genügt eine kostenlose Registrierung, die zur Teilnahme erforderliche Veröffentlichung eines Songs ist mithilfe des benannten Gutscheincodes im ersten Jahr kostenlos. Grundsätzlich ist es die Entscheidung des Teilnehmers, ob er über das erste Jahr hinaus ein kostenpflichtiges Abonnement bei Spinnup abschließt.
VI. Gewinn
1. Im Rahmen des oben benannten Wettbewerbs besteht die Chance, verschiedene Preise zu gewinnen. Konkret haben die Teilnehmer die Chance, die folgenden Preise zu gewinnen:
Platz 1:
- 200 Stk. Vinyplpressung mit eigener Single (Wert ca. 1.500€)
- Native Instrument’s Komplete 12 Ultimate Collector’s Edition (Wert ca. 1.599€)
- HOFA’s COMPLETE Kurs (Wert ca. 2037,60€)
- Beyerdynamic’s DT 770 PRO 80 Ohm Kopfhörer (Wert ca. 118,92€)
- Professionelles Mixing & Mastering einer eigenen Single durch das Studio Sonority Lab (Wert ca. 500€)
- PreSonus Studio One (Wert ca. 275€)
- Artist Coaching, Marketing-Support, Workshop, durchgeführt von SEV und Universal Music in Berlin, inkl. Übernachtung für eine Person (nicht käuflich erwerbbar, daher kein Handelswert)
Platz 2:
- Native Instrument’s Komplete 12 Ultimate (Wert ca. 1.199€)
- Beyerdynamic’s DT 770 PRO 80 Ohm Kopfhörer (Wert ca. 118,92€)
- HOFA’s System Plugin (Wert ca. 149,05€)
- Professionelles Mastering einer eigenen Single durch Glowcast Audio Mastering (Wert ca. 500€)
- Artist Coaching, Marketing-Support, Workshop, durchgeführt von SEV und Universal Music in Berlin, inkl. Übernachtung für eine Person (nicht käuflich erwerbbar, daher kein Handelswert)
Platz 3:
- Native Instrument’s Komplete 12 (Wert ca. 599€)
- Beyerdynamic’s DT 770 PRO 80 Ohm Kopfhörer (Wert ca. 118,92€)
- HOFA’s IQ-Analyser V2 Plugin (Wert ca. 113,96€)
- Professionelles Mastering einer eigenen Single durch Glowcast Audio Mastering (Wert ca. 500€)
- Artist Coaching, Marketing-Support, Workshop, durchgeführt von SEV und Universal Music in Berlin, inkl. Übernachtung für eine Person (nicht käuflich erwerbbar, daher kein Handelswert)
Top10:
- Individuelles, schriftliches Feedback zum eingereichten Track durch die Jury (nicht käuflich erwerbbar, daher kein Handelswert)
- Gutscheincodes für unbegrenzt kostenlosen Digitalvertrieb von bis zu 3 Singles / EPs / Alben über Spinnup jeweils ein Artist Coaching und Teilnahme an einem Songwriting Camp (Wert ca. 120€)
Alle Teilnehmer:
- Gutscheincode für den Beyerdynamic Online-Shop
- Teilnahme an exklusivem Workshop-Livestream des HOFA Instituts (nicht käuflich erwerbbar, daher kein Handelswert)
- Teilnahme an exklusivem Workshop-Livestream des SEV Berlin (nicht käuflich erwerbbar, daher kein Handelswert)
- Einjährig kostenloser Digitalvertrieb einer Single über Spinnup (Wert ca. 9,99€)
2. Der Gewinn kann nicht ausgezahlt oder auf andere Personen übertragen werden.
3. Über den Gewinn hinausgehende zusätzlich anfallende Kosten und Spesen, etwa Reise-, Verpflegungs- oder ähnliche Kosten werden vom Veranstalter grundsätzlich nicht übernommen.
4. Sind Tickets für Events und Konzerte Teil des Gewinns, gilt zusätzlich Folgendes:
Es kann vorkommen, dass der Veranstalter selbst die Tickets erst kurzfristig vor dem Event erhält. Die Tickets können auf dem Postweg an die vom Gewinner genannte Adresse in Deutschland, Österreich oder der Schweiz gesendet oder als elektronisches Ticket an die angegebene E-Mail-Adresse geschickt werden. Daneben können Tickets auch am Veranstaltungsort hinterlegt werden. Im Falle der Vergabe von Gästelistenplätzen werden dem jeweiligen Konzertveranstalter Namen der Gewinner und etwaiger, durch den Gewinner zu benennender Begleitperson übermittelt. Gewinner und Begleitperson haben dafür Sorge zu tragen, dass sie sich vor Ort ausweisen können.
Gewinnern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden nur bei Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten oder eine von diesen beauftragte Person in das Event gelassen. Ist der Veranstalter auch der Veranstalter des Events, kann der minderjährige Gewinner den Veranstalter im Voraus um ein Formular bitten, mit welchem die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis zur Teilnahme am Event erklären und eine Aufsichtsperson bestimmen. Anweisungen des Sicherheitspersonals und der Mitarbeiter von Veranstalter im Zusammenhang mit der Aktion vor Ort sind zu befolgen.
Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Verschiebungen oder den Ausfall von Konzerten. In einem solchen Fall behält sich der Veranstalter vor, einen adäquaten Gewinn als Alternative festzulegen.
Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Konzertveranstalters und Ticketanbieters.
5. Sind Sachgewinne (z.B. Merchandise-Artikel) Teil des Gewinns, gilt zusätzlich Folgendes:
Der Gewinner muss dem Veranstalter eine Adresse in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz, nennen. Der Veranstalter beauftragt Dritte (z.B. DHL, UPS, etc.) mit dem Versand des Gewinns an die vom Gewinner benannte Adresse. Die Versandkosten bis zum Wohnsitz des Gewinners trägt der Veranstalter.
Die Bebilderung der Sachgewinne auf der Wettbewerbs-Webseite ist lediglich beispielhaft. Die einzelnen Gewinne können in Farbe, Ausführung, etc. vom gezeigten Beispielmodell abweichen. Der Veranstalter ist berechtigt, eine dem Beispielmodell adäquate Sache von mittlerer Art und Güte zu bestimmen. Leistungsort ist der Sitz des Veranstalters.
VII. Auswahlverfahren und Benachrichtigung des Gewinners
1. Die Auswahl der Gewinner erfolgt durch eine Jury im eigenen Ermessen nach folgenden Kriterien: Kreativität, Einzigartigkeit, Qualität der Produktion, Songwriting, Potenzial.
2. Die Jury besteht aus folgenden Personen: Aus den Artists Anja Schneider und Robag Wruhme, einem Repräsentanten des Berliner Kollektivs SEV und einem Repräsentanten von Spinnup / Universal Music.
3. Die Benachrichtigung des Gewinners erfolgt im August 2020 auf folgende Art: per von dem Teilnehmer angegebener E-Mail.
4. Der benachrichtigte Gewinner muss die Annahme seines Gewinns durch eine eindeutige Antwort in der gleichen Art der Gewinnerbenachrichtigung innerhalb der in der Gewinnerbenachrichtigung gesetzten Frist („Annahmefrist“) erklären. Sofern der Gewinner nicht innerhalb der Annahmefrist auf die Gewinnbenachrichtigung reagiert, wird der Veranstalter dem Gewinner eine erneute Frist („Nachfrist“) zur Annahme des Gewinns setzen. Sollte der Gewinner auch diese Nachfrist reaktionslos verstreichen lassen, verliert er seine Gewinnposition und der Veranstalter wählt einen neuen Gewinner aus.
VIII. Haftungsausschluss
1. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten und beschränkt auf die vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut.
2. Durch unvorhersehbare Systemausfälle kann es zu zeitweiligen oder permanenten Ausfällen des Systems und zu Datenverlusten kommen. Der Veranstalter haftet nicht für dadurch entstehende Schäden oder Datenverluste. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, gleich welcher Art, die durch andere Teilnehmer der Webseite verursacht werden. Die Beschränkung nach dieser Ziffer 2 gilt nicht für die Fälle, die in Ziffer 1 genannt sind.
3. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht, wenn das Hochladen des Songs oder das “Pushen” an die Jury und damit die Teilnahme aus von den Veranstaltern nicht zu vertretenden Gründen nicht funktioniert. Ebenso haftet der Veranstalter nicht, wenn der hochgeladene Song verloren gehen sollte oder beschädigt, unvollständig oder in irgendeiner anderen Form nicht brauchbar ist. Der Veranstalter haftet zudem nicht für technische Probleme, Hardware- oder Software-Fehler oder fehlende Netzwerkverbindung, die eine Teilnahme behindern oder unmöglich machen. Die Beschränkung nach dieser Ziffer 3 gilt nicht für die Fälle, die in Ziffer 1 genannt sind.
IX. BEENDIGUNG UND BESCHRÄNKUNG DES GEWINNSPIELS
1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelne Dienste und Funktionen auf der Wettbewerbs-Webseite jederzeit und ohne Angaben von Gründen zu beschränken oder einzustellen.
2. Der Veranstalter behält sich vor, die Aktion abzubrechen oder zu beenden, sofern hierfür sachliche Gründe vorliegen. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen den Veranstalter zu.
X. Schlussbestimmungen
1. Die Nutzung der Wettbewerbs-Website sowie die Teilnahme an dem Wettbewerb sind für den Teilnehmer kostenfrei.
2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
3. Diese Teilnahmebedingungen unterliegen deutschem Recht, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.
4. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.
5. Der Teilnehmer kann diese Teilnahmebedingungen im PDF-Format downloaden, indem er dies entweder über die Auswahlmöglichkeiten seines Browsers auswählt oder per Rechtsklick das Dropdown-Menü öffnet und auf „Speichern unter“ klickt.
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